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Darf Architektur diskriminieren?

Von Joe A. Manser, Architekt
Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Zürich

Unter dem Gesichtspunkt «architektonischer Gestaltungsqualitäten» werden BürgerInnen mit Behinderung noch immer ausgegrenzt oder benachteiligt, es sei denn, ihre Rechten werden durch die Intervention von Behindertenorganisationen geltend gemacht. Dies zeigt das aktuelle Beispiel eines Neubauprojektes für die Eidgenössische Technische Hochschule in Lausanne (siehe «agile – Behinderung und Politik 1/08»).

Das ursprüngliche Projekt

Die Ecole Polytechnique Fédérale in Lausannne (EPFL) will ein neues Lern- und Informationszentrum bauen, das mit 100 Millionen Franken vom Bund mitfinanziert wird. Das Neubauprojekt japanischer Star-ArchitektInnen ist bei einem internationalen Architekturwettbewerb zuvor ausgewählt worden. Unter einem grossen Dach über eine Fläche in der Grösse von zwei Fussballfeldern verteilen sich zwanzig grössere und kleinere Einbauten, alles auf einem hügeligen Gelände mit Höhenunterschieden von bis zu fünf Metern. Die Verbindungswege zwischen den in der Halle verteilten Bauten führen über das Terrain hinauf und hinunter über Treppen oder Rampen mit meist mehr als sechs Prozent Steigung.

Behindertengerecht? Projekt mit Mängeln

Für gehbehinderte Studierende und BesucherInnen sind spezielle, tremola-artige Umwege mit Steigungen bis sechs Prozent vorgesehen, was zu grossen Wegdistanzen führt. Die PlanerInnen stellen sich dabei auf den Standpunkt, dass Rampen mit Steigungen bis sechs Prozent nach Schweizer Normen zulässig sind. Nach Norm sind Rampen jedoch nur für den Aussenraum vorgesehen oder als Notlösung für die Nachbesserung bei bestehenden Bauten. Ein grosses Problem ist auch die Orientierung für sehbehinderte Personen.

Allen Studierenden und BibliotheksbesucherInnen mit einer Behinderung wird bei diesem Projekt aus rein gestalterischen Gründen die Nutzung massiv erschwert oder gar verunmöglicht.

Jedermann meint nicht jedermann

«Das EPFL Lern-Center ist ein Zentrum für den Austausch und das Suchen von Ideen für Jedermann. Es funktioniert als Katalysator zur Herstellung von neuen Beziehungen im akademischen Bereich wie auch mit der Gesellschaft». So die schönen Worte im Architekturbeschrieb! Aber die konkrete Umsetzung zeigt, dass mit «jedermann» nicht wirklich alle gleichwertig eingeschlossen werden, sondern einige BenutzerInnen von Anfang an diskriminiert werden.

Im Grundsatz geht es hier um die Frage: Ist die künstlerische Wirkung mit der Hügellandschaft im sogenannten «Interesse des Allgemeinwohls» höher zu gewichten als eine nicht diskriminierende Benutzbarkeit der Bauten für alle? Dabei fällt hier besonders ins Gewicht, dass es sich um die Errichtung eines Lern-, Informations- und Kontakt-Centers handelt, also um eine Baute die insbesondere für Menschen mit einer Behinderung besonders wichtig ist. Für ein Objekt mit dieser Zweckbestimmung erweist sich eine optimale, behindertengerechte Ausgestaltung als zwingend.

Intensive Verhandlungen für Menschen mit Behinderung

Im Sommer 2005 wurde das Neubauvorhaben der EPF in Lausanne der Öffentlichkeit präsentiert. Die Beratungsstelle für Behindertengerechtes Bauen im Kanton Waadt musste feststellen, dass dieses Projekt für Menschen mit einer Behinderung problematisch ist und setzte sich umgehend mit der Bauherrschaft in Verbindung. In der Folge kam es während eineinhalb Jahren zu intensiven Verhandlungen mit den Architekten und der Bauherrschaft. Obwohl beim Projekt wesentliche Verbesserungen erzielt werden konnten, blieb der geplante Neubau insgesamt problematisch für Menschen mit Behinderung. Beim Abschluss der Beratungen stellte sich für die Behindertenorganisationen deshalb die Frage, ob das Projekt mit einer Einsprache bis vor Bundesgericht gezogen werden soll.

Einsprache bringt Verbesserungen

In der Folge entschlossen sich die Behindertenorganisationen, eine Einsprache zu machen, um in nochmaligen Verhandlungen zusätzliche wesentliche Verbesserungen zu erzielen. Diese konnten dann auch im Sinne eines Kompromisses in der Baubewilligung rechtlich verbindlich verankert werden. Auf einen Weiterzug der Einsprache bis ans Bundesgericht haben die Behindertenorganisationen jedoch verzichtet. Dies hauptsächlich aus der Erkenntnis, dass ein schlechtes Abkommen immer besser ist als ein ausgewachsener Konflikt. Da es sich um ein Prestigeprojekt der EPFL handelt, bestünde bei einem Durchziehen der Einsprache ein sehr grosses Risiko, dass weitere rechtliche Klagen eine ähnlich negative Mediendynamik erzeugen würden wie die Einsprache des VCS beim Fussballstadion in Zürich, und dies ohne jegliche Erfolgsgarantie.

Nutzer-Gerechtigkeit für alle

Das Be-hindern von Menschen in einem über 100 Millionen Franken teuren Neubau ist gerade bei einem Lernzentrum besonders stossend. Waren sich die Wettbewerbs-Jury, die Bauherrschaft und die Star-ArchitektInnen ihrer Verantwortung womöglich nicht vollumfänglich bewusst? Im besten Falle haben wir es mit einem Missverständnis zu tun, in dem alle beteiligten Planer meinten, es genüge, wenn überall flache Rampen vorhanden sind. Das hiesse, dass die Verantwortlichen sich nicht genügend mit dem Prinzip der Nutzer-Gerechtigkeit für «alle» auseinandergesetzt haben. Ferner steht bei Beispielen wie diesem EPFL-Projekt die klassische Architekturfrage im Raum: Gilt das Primat von «form follows function» oder «function follows form»? So oder so, eines ist klar: Rein gestalterische, repräsentative Absichten rechtfertigen keine Benachteiligung oder Ausgrenzung von Menschen.


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